Diskreter Erwerb · Verhandlung im Auftrag

Wir verhandeln. Ihr Name bleibt außen vor.

Sie möchten Anteile, ein Unternehmen, eine Immobilie oder Leistungen erwerben – ohne dass die Gegenseite weiß, wer dahintersteht? Wir sprechen in Ihrem Auftrag einen vorher definierten Dritten an, verhandeln und führen das Geschäft treuhänderisch für Sie durch. Ihr Treuhänder kann in Deutschland, Großbritannien, den USA oder Hongkong sitzen. Rechtlich begleitet von einer Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.

Seit 1985 im PAN21-NetzwerkAnwaltlich begleitet · Frankfurt am MainTreuhänder in DE · UK · US · HK

Warum verdeckt kaufen?

Sobald die Gegenseite weiß, wer kaufen will, ändert sich alles: der Preis, die Bereitschaft, die Konditionen. Ein Treuhandauftrag trennt Ihr Interesse von Ihrer Person.

Kein Preisaufschlag

Ein bekannter Wettbewerber, Investor oder Konzern zahlt oft deutlich mehr – nur weil er erkannt wird. Wir treten neutral auf.

Keine Unruhe

Belegschaft, Kunden, Mitgesellschafter und Markt erfahren nichts von Ihren Plänen, solange Sie es nicht wollen.

Kein Gesichtsverlust

Scheitert die Verhandlung, ist Ihr Name nie gefallen. Sie können später erneut – oder auf anderem Weg – ansetzen.

Praxisbeispiele

Ein Treuhandauftrag ist überall dort sinnvoll, wo Ihr Name im Weg steht – beim Kaufen, beim Beziehen von Leistungen, beim Sondieren. Typische Situationen:

Die zerrüttete Geschäftsbeziehung

Zwischen Firma A und der Geschäftsleitung von Firma B ist das Verhältnis „sauer“ geworden. A braucht die Produkte oder Services von B aber weiterhin. Wir beziehen sie in eigenem Namen und geben sie an A weiter – ohne neue Konfrontation, sofern keine vertraglichen Verbote entgegenstehen.

Das Nachbargrundstück

Ein Unternehmen will seinen Standort erweitern. Wüsste der Nachbar, wer kaufen will, würde sich der Preis vervielfachen. Wir verhandeln als neutraler Käufer.

Der Anteil des Mitgesellschafters

Ein Mitgesellschafter will aussteigen – aber nie an Sie verkaufen. Wir erwerben den Anteil treuhänderisch, der Verkäufer erfährt nicht, wer dahintersteht.

Der Wettbewerber

Sie möchten Anteile an einem Wettbewerber, dessen Produkte beziehen oder seine Verkaufsbereitschaft ausloten – ohne dass er von Ihrem Interesse erfährt.

Marke & Domain vor dem Launch

Vor einer Markteinführung sichern wir Marken, Domains oder Namensrechte, ohne Ihr Vorhaben zu verraten – und ohne dass ein bekannter Name den Preis treibt.

Die Nachfolgesuche

Ist der Inhaber eines Familienunternehmens grundsätzlich verkaufsbereit? Wir sondieren unverbindlich. Erst wenn es ernst wird, entscheiden Sie, ob Sie sich zeigen.

Die Sammlung

Ein Kunstwerk, ein Oldtimer, eine Sammlung – im Besitz von jemandem, mit dem Sie zerstritten sind. Wir kaufen in eigenem Namen, Sie erhalten das Objekt.

Der Verkauf im Stillen

Sie wollen verkaufen, aber Belegschaft, Kunden und Markt sollen es nicht vorzeitig erfahren. Wir sprechen Interessenten an, ohne Ihren Namen zu nennen.

Der Aufkauf von Forderungen

Sie möchten Forderungen gegen ein Unternehmen oder eine Person erwerben, ohne dass Schuldner oder Gläubiger wissen, wer wirtschaftlich dahintersteht.

Ablauf eines Treuhandauftrags

Klar geregelt, schriftlich fixiert, anwaltlich begleitet.

Ablauf: Der Auftraggeber erteilt dem Treuhänder ein vertrauliches Mandat mit Vertrag und Freigabe; der Treuhänder verhandelt im eigenen Namen mit dem Verkäufer.

Vertrauliche Anfrage

Sie beschreiben Ziel, Gegenüber und Rahmen – gern zunächst ohne Ihren Namen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags auf dem von Ihnen gewünschten Weg.

Mandat & Treuhandvertrag

Wir legen Zielobjekt, Preisrahmen, Verhandlungsspielraum, Offenlegungsgrenzen und Honorar schriftlich fest. Ihre Identität wird einmalig geprüft und bleibt bei der begleitenden Kanzlei unter beruflicher Verschwiegenheit.

Ansprache des Dritten

Wir kontaktieren das Unternehmen, den Gesellschafter oder Eigentümer im eigenen Namen bzw. über eine Treuhandgesellschaft – ohne Hinweis auf Sie.

Verhandlung

Wir verhandeln innerhalb des vereinbarten Rahmens und berichten Ihnen laufend. Jede verbindliche Zusage erfolgt nur nach Ihrer Freigabe.

Abschluss & Übergabe

Der Erwerb erfolgt treuhänderisch für Sie. Danach halten wir für Sie, übertragen auf Sie oder Ihre Gesellschaft – oder lösen die Treuhand zu einem späteren Zeitpunkt auf. Sie entscheiden, ob und wann Ihr Name erscheint.

Der Treuhänder – in vier Rechtsordnungen

Gegenüber dem Dritten tritt eine Treuhand- bzw. Nominee-Gesellschaft auf. Wo sie sitzt, wählen wir passend zu Geschäft, Gegenüber und Ihren Zielen.

Weltkarte mit den vier Treuhänder-Standorten: USA (LLC), Großbritannien (Limited), Deutschland (GmbH) und Hongkong (Limited).

Deutschland

GmbH als Treuhänderin – naheliegend bei deutschen Gesellschaftsanteilen, Immobilien und Vertragspartnern.

Großbritannien

Limited mit Sitz in England – international anerkannt, schnell handlungsfähig.

USA

LLC – flexibel, diskret im Auftreten, ideal für Erwerbe mit US- oder internationalem Bezug.

Hongkong

Limited in Hongkong – der Zugang für Geschäfte mit Asien-Bezug.

Einsatzfelder

Überall dort, wo der Name des Käufers den Preis oder den Ausgang beeinflusst.

Gesellschaftsanteile

GmbH-, UG- und KG-Anteile, Pakete von Mitgesellschaftern, Nachfolgesituationen.

Aktien & Beteiligungen

Nicht börsennotierte Aktien, Beteiligungspakete, Minderheitsanteile – bei börsennotierten Werten unterhalb der Meldeschwellen.

Unternehmen & Assets

Komplette Unternehmen, Geschäftsbereiche, Marken, Domains, Patente.

Immobilien & Grundstücke

Arrondierungen, Nachbargrundstücke, Objekte, bei denen ein bekannter Käufer den Preis treiben würde.

Produkte & Services

Bezug von Leistungen eines Anbieters, mit dem Sie selbst nicht (mehr) direkt arbeiten wollen oder können.

Sondierung & Verkaufsseite

Verkaufsbereitschaft ausloten, bevor Sie sich zeigen – oder umgekehrt Käufer ansprechen, ohne dass bekannt wird, dass Sie verkaufen.

Diskretion – und ihre ehrlichen Grenzen

Wir versprechen nur, was rechtlich trägt. Genau das macht den Treuhandauftrag belastbar.

Gegenüber der Gegenseite

Vollständig diskret. Die Gegenseite verhandelt mit uns bzw. der Treuhandgesellschaft. Ihr Name fällt nur, wenn und wann Sie es freigeben.

Gegenüber der Öffentlichkeit

Diskret. Es gibt keine Veröffentlichung, keine Pressemitteilung, keine Nennung in Unterlagen der Gegenseite.

Gegenüber Behörden

Nicht anonym. Nach dem Geldwäschegesetz müssen wir Sie als Auftraggeber identifizieren. Hält die Treuhandgesellschaft Gesellschaftsanteile, sind Sie in der Regel als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister zu melden – einsehbar nur für Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse.

Börsennotierte Aktien

Ab den gesetzlichen Stimmrechtsschwellen (3 %, 5 %, 10 % …) bestehen Meldepflichten, die den tatsächlichen Auftraggeber benennen. Unterhalb davon ist ein verdecktes Vorgehen möglich.

Wir übernehmen keine Aufträge zur Verschleierung von Vermögen, zur Umgehung von Sanktionen oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.

Häufige Fragen

Wer führt die Verhandlung konkret?

Die Geschäftsführung hinter dieser Website, unterstützt durch das PAN21-Netzwerk und – bei rechtlichen Schritten – durch eine Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.

Muss ich meinen Namen schon in der Anfrage nennen?

Nein. Für die erste Einschätzung genügt eine E-Mail-Adresse. Die Identifizierung erfolgt erst, wenn ein Mandat erteilt wird.

Wo kann der Treuhänder sitzen?

In Deutschland, Großbritannien, den USA oder Hongkong. Wir empfehlen die Rechtsordnung, die am besten zu Zielobjekt und Gegenüber passt.

Was kostet ein Treuhandauftrag?

In der Regel eine Mandatsgebühr zum Start sowie ein Erfolgshonorar, abhängig vom Transaktionsvolumen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Kosten entstehen.

Kann ich später doch selbst in Erscheinung treten?

Jederzeit. Sie bestimmen, ob Ihr Name vor Abschluss, beim Abschluss, später oder nie offengelegt wird – im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.

Was passiert, wenn die Verhandlung scheitert?

Dann ist Ihr Name nie gefallen. Der Treuhandvertrag endet, ein Erfolgshonorar fällt nicht an.

Vertrauliche Anfrage

Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (TLS). Name und Telefon sind freiwillig – eine E-Mail-Adresse genügt.

Gern auch eine neutrale Adresse.